Tausche Killerspiel gegen Schießgewehr
Während noch immer darüber debattiert wird ob gewaltbeinhaltende Computerspiele grundsätzlich verboten werden sollten, ist sich die Politik mittlerweile wieder darüber einig, dass es unzumutbar für den Bundesbürger ist mit dem Besitz einer reelen Waffe bis zum 21 Lebensjahr warten zu müssen. Das Gesetz, welches nach dem Amoklauf eines 19-jährigen am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt mit 17 Toten, im Jahr 2002 dahingehend geändert wurde, dass Personen erst ab 21 Jahren der Waffenbesitz erlaubt war, soll nun wieder rückgängig gemacht werden.
Begründet wurde dies vom Innenministerium damit, dass eine Überprüfung keinen Sicherheitsgewinn gebracht habe.
Wie genau diese “Überprüfung” ausgesehen haben mag wäre an dieser Stelle sehr interessant gewesen. Schliesslich gab es in der Bundesrepublik nur den vergleichbaren Fall, bei dem im Jahr 2006 der 18jährige Bastain B. 31 Personen mit Sprengkörpern und einer Schusswaffe verletzte.
Da weiterhin davon ausgegangen wird dass Personen erst ab dem 21. Lebensjahr ihren Leichtsinn soweit unter Kontrolle haben um für alle Führerscheinklassen tauglich zu sein, können sich Jugendliche dafür zur Entschädigung nun wieder darüber freuen am 18. Geburtstag mit dem Waffenschein ihre Wasserspritzpistole gegen ein richtiges Schießgewehr eintauschen zu dürfen.
Man darf nun gespannt sein, ob analog zur Fahrerlaubnis, beim nächsten Amoklauf ebenfalls eine wie seit dem 1. August 2007 geltende 0,0 Promille-Grenze für jugendliche Waffenbesitzer verhängt wird um weitere Gefahren zu minimieren.
Damit sich der Umgang mit der Schußwaffe noch aufregender und abwechselungsreicher gestaltet, wurde gleich weiter beschlossen, dass, entgegen dem bisherigen Gesetz, von den jungen Schützen auch gleich noch Waffen erworben und besessen werden dürfen, mit denen in ihrem jeweiligen Sportverein garnicht geschossen wird.
Während also Counterstrike zocken auch mit 40 Jahren noch immer kriminalisiert werden soll, dürfen wieder munter Schusswaffen aller Kaliber sowie scharfe Munition an Jugendliche ab 18 Jahren verkauft werden. Nun gut, wenns Spaß macht - sie wollen ja nur spielen.
Quelle: tagesschau.de
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