Die zentrale Bürgernummerierung
Erneut bedient sich der moderne Überwachungsstaat nach der Aufnahme von Körpergeruchsproben im vergangenen Monat, einer altbewährten DDR-Methode: Ab Juli 2007 wird in der Bundesrepublik Deutschland erstmals jede Person staatlich mit einem unveränderlichen Kennzeichen in Form einer elfstelligen Nummer zentral erfasst und diese in Kombination mit verschiedenen Personendaten gespeichert.
Als großer Unterschied des Überwachungsapparates der DDR und dem unter Schily und Schäuble neu aufgebauten System, kann neben den erweiterten technischen Möglichkeiten die traurige Tatsache genannt werden dass sich der Bürger damals deutlich über die Maßnahmen bewusst war und heute staatlicherseits wesentlich diskreter operiert wird. So wird auch die numerische Erfassung des Individuums nicht mehr wie in der DDR “Personenkennzahl” genannt, oder als “Personenkennziffer” bezeichnet, wie der Begriff für die Identifizierung von Bundeswehrangehörigen üblich ist. Statt dessen spricht der moderne Staat ganz elegant von der “Steuer-Identifikationsnummer”, die auch in erster Linie Steuerzwecken diene. Dass diese Nummer jedoch bereits bei Geburt vergeben wird und noch bis 20 Jahre nach dem Tod gültig sein wird, lässt stark an der Zweckgebundenheit zweifeln. Und fest steht bereits jetzt: Die Steuer-Identifikationsnummer identifiziert keine Steuern.
Während nach den schlechten Erfahrungen im Nationalsozialismus, der Informationsaustausch der einzelnen Ämter bewusst eingeschränkt wurde, wird das dezentralisierte Meldesystem heute Schritt für Schritt wieder zusammengeführt. Für die reibungslose Abfrage aller personenbezogenen Daten der forcierten zentralen Datenbank, bedarf es nun selbstverständlich auch einer eindeutigen und komfortablen Suchabfrage. In beamtendeutsch heisst dies dass “die Finanzbehörden organisatorisch und technisch fähig sein müssen, die zulässigen Überprüfungen effizient vorzunehmen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit der Finanzbehörden erforderlich.”
Lernen wir sie am besten gleich fleissig auswendig, denn vielleicht bekommen wir zukünftig bei der Einschulung, der Bankkontoeröffnung, bei der Führerscheinstelle oder der Verkehrskontrolle und vielleicht sogar auf dem Standesamt zu hören: “ihre Steuer-Identifikationsnummer bitte!”
Quelle:
sueddeutsche.de
Die Inhalte dieser Seite sind verfügbar unter der Attribution-NonCommercial-ShareAlike-Lizenz.
